Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17530
OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Hierzu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Sie fungierte damit als Schreibhilfe; die Erklärung stammt vom Kläger selbst (vgl. BGH r+s 1995, 81).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 113/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen unrichtiger Angaben über

    Wenn in einem solchen Fall bewusst "ins Blaue hinein" feststehende Angaben gemacht werden, ist die Kenntnis der Ungewissheit der Kenntnis der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. Senat, r+s 2004, 229; OLG Hamm, r+s 1995, 208).
  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von

    Die Kenntnis der Ungewissheit ist in einem solchen Fall mit der Kenntnis der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. OLG Hamm, r+s 1995, 208; Senat, r+s 2004, 229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,112983
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03 (https://dejure.org/2007,112983)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2007 - L 9 U 113/03 (https://dejure.org/2007,112983)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - L 9 U 113/03 (https://dejure.org/2007,112983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,112983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Für einen Arbeitsunfall ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N.), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden (Primärschaden) oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    Wesentlich ist nicht gleichzusetzen mit gleichwertig oder annähernd gleichwertig; auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die anderen Ursachen keine überragende Bedeutung haben (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - m.w.N.).

    Eine Krankheitsanlage ist von überragender Bedeutung, wenn sie so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar ist, dass die naturwissenschaftliche Verursachung akute Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätten (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R jeweils m.w.N.; BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N.).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit einer Tatsache einschließlich des Ursachenzusammenhangs reicht jedoch nicht aus (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - L 17 U 105/01

    Verletztenrente - keine messbare MdE - Anwendbarkeit der aktuellen Empfehlungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Neben der Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ist dabei die Anwendung medizinischer sowie sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens erforderlich (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01).

    Bei den MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. hierzu u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Es handelt sich um eine qualifizierte Facharbeitertätigkeit, wie sie auch von unzähligen anderen Arbeitnehmern ausgeübt wird (vgl. BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE ergeben, wenn der Versicherte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstieges auf dem Gesamtergebnis des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49; Kunze in LPK-SGB VII, § 56 Rdnr. 18).
  • BSG, 10.09.1971 - 5 RKnU 8/68

    Bergmannstätigkeit - Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Besondere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Dies gilt vorliegend umso mehr, als im Falle des Versicherten als Unfallfolge lediglich ein Abriss der langen Bizepssehne mit endgradiger Kraftherabsetzung der Bizepssehnenfunktion vorliegt, die allein keine Berufsunfähigkeit begründet (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1971 - 5 RKnU 8/68 - in SozR § 581 RVO, Nr. 12).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Eine Krankheitsanlage ist von überragender Bedeutung, wenn sie so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar ist, dass die naturwissenschaftliche Verursachung akute Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätten (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R jeweils m.w.N.; BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Zur Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses muss zwischen dem Unfallereignis und dem geltend gemachten Gesundheitserstschaden (Primärschaden) und dem Gesundheitserstschaden und den geltend gemachten Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/06 R).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Die Bemessung der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N.).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Bei den MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. hierzu u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
    Danach sind ursächlich und rechtserheblich nur solche Ursachen für den Eintritt des Erfolges, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; welche Ursache wesentlich ist, ist aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolges bzw. des Gesundheitsschadens abzuleiten (BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 14 U 76/15
    So hat das erkennende Gericht bereits für folgende Berufsbilder eine derartige MdE-erhöhende Wirkung abgelehnt: Ofenbauer (Urteil vom 25. Juni 2009 - Az.: L 14 U 133/06), Einzelhandelskaufmann (Urteil vom 27. Mai 2009 - Az.: L 14 U 4/05), Klavierstimmer (Urteil vom 27. November 2008 - Az.: L 14 U 121/06), Gabelstapler-Monteur (Urteil vom 7. August 2008), Gastwirtin (Urteil vom 25. Mai 2007 - Az.: L 14 U 91/06), Tierarzt (Urteil vom 26. September 2013 - Az.: L 14 U 11/11), Paukist (Urteil vom 19. Dezember 2013 - Az.: L 14 U 118/11), Maurerpolier (Urteil vom 20. September 2005 - Az.: L 9 U 143/02), Maurer (Urteil vom 11. November 2002 - Az.: L 3 U 222/02), Stadtbahnfahrerin (Urteil vom 26. Januar 2010 - Az.: L 9 U 115/07), selbstständiger Autohändler (Urteil vom 11. August 2009 - Az.: L 9 U 295/06), Dachdecker (Urteil vom 12. Juni 2008 - Az.: L 9 U 73/08), Landmaschinenschlosser-/mechaniker (Urteil vom 25. Januar 2007 - Az.: L 9 U 113/03), Schiffsmaler (Urteil vom 30. Mai 2006 - Az.: L 16 U 152/05), Vorarbeiter im Bauunternehmen (Urteil vom 29. September 2005), Kraftfahrer (Urteil vom 1. Juli 2005 - Az.: L 9 U 333/02), Anlagenmechaniker (Urteil vom 4. Januar 2005 - Az.: L 6 U 394/02), Werker im Kanalbau (Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: L 9/6 U 192/00), Bauarbeiter (Urteil vom 16. Oktober 2002 - Az.: L 6 U 448/01) sowie Radio- und Fernsehmechaniker (Urteil vom 10. Mai 2002 - Az.: L 3/9 U 292/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht